Heilpraktiker Zusatzversicherung, Naturheilverfahren und Sehhilfen - Kostenlose, unabhängige Beratung und Angebot 089 237 132 90 Agentur Marco Kraus
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INTER QualiMed Z Premium

INTER QualiMed Z Premium - Leistungen im Detail

Die ambulante Heilpraktiker Zusatzversicherung QualiMed Z Premium der INTER gibt Ihnen fast den Status eines Privatpatienten bei Ihrem Hausarzt oder Heilpraktiker. Hervorragende Leistungen beim Heilpraktiker, für privatärztliche und naturheilkundliche Leistungen wie Akupunktur, Homöopathie oder traditionelle chinesische Medizin. Desweiteren für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen und LASIK.

  INTER Heilpraktiker Zusatzversicherung
  INTER QualiMed Z Premium
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Leistung für Heilpraktiker

80 % bis 800 € im Kalenderjahr
Naturheilverfahren
Bestandteil Heilpraktiker

80 % bis 800 € im Kalenderjahr
Arzneimittel
bei Naturheilverfahren

100% gesetzt Zuzahlungen
Maximalerstattung
Heilpraktiker/ Naturheilverfahren

abhängig vom Leistungsgebiet
Brillen und Kontaktlinsen

100 % bis maximal 375,- € in 2 Jahren
LASIK-Operation

Max. 800,- € je Auge
nach 3 Jahren erneute Leistung möglich
Ambulante Ergänzung
Zuzahlungen
100 % der Zuzahlungen für Arznei Heil- und Hilfsmittel
100% Vorsorgeuntersuchungen, IGeL Leistungen, Reise- und Schutzimpfungen
maximal 800€ in 2 Jahren
Vorsorgeuntersuchungen

100%
in ambulanten Leistungen erhalten
Auslandskrankenversicherung
Zusatzleistungen

100 % bis 50€
Präventionsmaßnahmen wie Raucherentwöhnung, Ernährungskurse oder Wirbelsäulengymnastik
Wartezeitkeine Wartezeit
Annahmerichtlinien
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

INTER QualiMed Z® Premium -Ambulante Zusatzversicherung

Heilpraktiker, Arzt mit Naturheilverfahren

Hier leistet die Heilpraktikerzusatzversicherung 80% des Rechnungsbetrages bis zu einem Gesamtbetrag von 800€ innerhalb eines Kalenderjahres, einschl. Arznei- und Verbandmittel.

Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis durch Ärzte oder nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (Gebührenordnung).

Erstattungsfähig sind auch die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Schmerzakupunktur, Phytotherapie, Neuraltherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie).

Privatärztliche Leistungen, ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

100% bis insgesamt 800€ innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ambulante ärztliche Leistungen (z.B. IGeL), ambulante Vorsorgeuntersuchungen sowie für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff bis zu einem Erstattungsbetrag

Brillen und Sehhilfen

Hier leistet der QualiMed Z innerhalb von 24 Monaten 100% bis zu 375€.
Für operative Maßnahmen zur Behandlung einer Fehlsichtigkeit, z.B. LASIK, werden 100% erstattet, bis zu einem Betrag von 800€ je Auge. Ein erneuter Anspruch besteht nach Ablauf von 3 Jahren.

Gesetzliche Zuzahlungen

Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung, wie Arznei- und Verbandmittel, Heilmitte sowie Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung, werden zu 100% übernommen.

Hilfsmittel

Zu 80% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Hilfsmittel (außer Sehhilfen) bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 250 EUR pro Kalenderjahr. Hierzu zählen die Miet- oder Beschaffungskosten und die Mehrkosten (wirtschaftliche Aufzahlungen) für Hilfsmittel.

Heilmittel

Heilmittel werden zu 100% bis 200€ je Kalenderjahr von der INTER übernommen.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel z.B. Inhalationen, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

Präventionsmaßnahmen

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 50 EUR pro Kalenderjahr.
Hierzu zählen z.B. Kosten bzw. nach Vorleistung der GKV oder Heilfürsorge verbleibende Kosten für Ernährungsberatungskurse, Raucherentwöhnungskurse, (Wellness-) Massagen, Rückengymnastik bzw. Rückenschule oder Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios.

Die Gesundheitsfragen des Tarifes

  1. Körpergröße und –gewicht.
  2. Bestehen zurzeit Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen?
  3. Bestehen chronische Leiden oder liegen/lagen andere Beeinträchtigungen wie z. B. eine Fertilitätsstörung vor?
  4. Bei Frauen: Besteht eine Schwangerschaft?
  5. Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Behandlungen – auch Kontrolluntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen – bei Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen Therapeuten statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
  6. Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
  7. Wurde in den letzten 5 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?
  8. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt (positiver Aids-Test)?
  9. Besteht eine Fehlsichtigkeit ab +/- 10,0 Dioptrien?

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