Die herausragende Heilpraktikerversicherung mit attraktiven Zusatzleistungen um die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen.
Der Tarif ist ohne Altersrückstellungen kalkuliert (das bedeutet in regelmäßigen Abständen ändert sich der Beitrag planmäßig entsprechend der Beitragstabelle) und kann von Ihnen abgeschlossen werden wenn Sie in der GKV versichert sind oder freie Heilfürsorge erhalten.
SDK Ambulant 100 AP1 | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Leistung für Heilpraktiker | 100% |
Naturheilverfahren Bestandteil Heilpraktiker | 100% |
Arzneimittel bei Naturheilverfahren | 100% |
Maximalerstattung Heilpraktiker/ Naturheilverfahren | 1.000 Euro in 2 Kalenderjahren |
Brillen und Kontaktlinsen | 500 Euro in 2 Kalenderjahren |
LASIK-Operation | 100% Einmalig max. 1.000 EUR pro Auge |
Ambulante Ergänzung Zuzahlungen | 100% |
Vorsorgeuntersuchungen | 100% bis 500€ in 2 Jahren für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse |
Auslandskrankenversicherung | 100% |
Zusatzleistungen | Medizinisch-psychologischer Beratungsservice Assistance Leistungen bei Notfällen im Ausland |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Annahmerichtlinien | GKV-Versichert oder freie Heilfürsorge |
Tarif- informationen | Download |
Bedingungen | Download |
100 %
maximal 1.000 € alle 2 Kalenderjahre
Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Versichert sind die Kosten für Naturheilverfahren und Behandlungen durch Heilpraktiker. Die Naturheilverfahren können auch von Ärzten durchgeführt werden.
Voraussetzungen:
Eine Ausnahme:
Alle verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel, in diesem Zusammenhang werden erstattet, wenn die Arzneimittel in der Apotheke gekauft werden.
100%
bis zu 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
Versichert sind Leistungen für Brillengläser und Brillengestelle, Brillenreparaturen sowie Kontaktlinsen jedoch keine Pflege- und Reinigungsmittel.
Operationen zur Behandlung von Fehlsichtigkeit, Refraktive Chirurgie
100%
maximal 1.000 Euro pro Auge.
Zum Beispiel LASIK-Operation
In den ersten vier Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn wird lediglich die Hälfte erstattet (500 € pro Auge).
Sollten Sie nach einer Operation weiterhin eine Sehhilfe benötigen, so ist diese versichert.
100 %
bis zu 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
Versichert sind die Kosten folgender Vorsorgeuntersuchungen:
Nicht versichert sind:
und
Erstattet werden die Kosten für folgende Schutzimpfungen:
Nicht erstattungsfähig sind Kosten von Schutzimpfungen, zu deren Übernahme der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet ist.
Erstattung von Präventionskursen:
Die Präventionskurse müssen den Anforderungen des § 20 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), entsprechen. Dies gilt sowohl für die inhaltliche als auch qualitative Ausgestaltung. Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind, erfüllen diese Voraussetzung.
Sie können den Beratungsservice telefonisch erreichen unter der Telefonnummer
+49 711 7372 4007
Die Beratung erfolgt anonym.
100 %
maximal 1.000 € alle 2 Kalenderjahre
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Vorleistung der GKV. Nicht erstattungsfähig ist der hierfür erforderliche Unterhalt und Betrieb, z.B. Batterien.
100%
ohne tarifliche Begrenzung
Tritt während einer Auslandsreise, auf Grund einer akuten Krankheit oder infolge eines Unfalls, medizinisch notwendiger Behandlungsbedarf ein, so ist dies versichert.
Auch der medizinisch notwendige Rücktransport ist versichert.
Versicherungsschutz gilt für kurzfristige Auslandsreisen bis maximal 56 Tage in den Ländern in denen kein ständiger Wohnsitz besteht
Bei Notfällen ist die Hotline
+49 711 9952 2001
Tag und Nacht erreichbar
Wechsel in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen
Sie können verlangen, dass wir den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung für die versicherte Person in den Tarif dieser Tariflinie mit der nächsthöheren Erstattungsstufe umstellen.
Termin der Umstellung ist jeweils der Erste des Geburtsmonats, in dem die versicherte Person folgendes Alter erreicht: Sie wird 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 oder 65 Jahre alt. Sie müssen den Antrag auf Umstellung mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin stellen.
Es gibt keine Wartezeit
Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate abgeschlossen und kann danach mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
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Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
0 – 20 Jahre 20,76 EUR
21-30 Jahre 31,64 EUR
31-40 Jahre 39,19 EUR
41-50 Jahre 44,13 EUR
51-60 Jahre 46,62 EUR
61-70 Jahre 50,34 EUR
ab 71 Jahre 50,76
Mit Erreichen der neuen Altersgruppe gilt der neue Beitrag.
Es werden die Gebühren für ärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. Heilpraktiker müssen nach dem gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen.
Ausführliche Informationen zu allen Tarifleistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.